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[170] Else Lasker-Schüler an Emil Raas

Zürich, Samstag, 3. April 1937

Aktualisiert: 27. Februar 2026

* * *

Emil Raas
[1]
Emil Raas
[2]

Herrn Fürsprech

Emil Raas

Bern

Balmweg 7

3. IV 37

Lieber Herr Fürsprech.

Ich habe eben sofort Herrn Dr. Erich Marx angeklingelt. Ich sollte Ihren Namen sagen, da er Ihnen schreiben wollte. Aber schien mir unnötig. Die jüd. Depeschencentrale? soll das gemacht habe. Ich wußte nichts davon, bin außer mir. Wer kann das gemacht haben? Zumal doch nur Dr. Oprechts etc Hôtel davon wußten.

Man soll sich lieber in anderen Dingen kümmern.

Bitte dementieren Sie! Ja? Ohne Dr. Marx

Dank. Bin sehr erschöpft, malte heute 23 Bilder den Rest. Schon dort.

In großer Eile! Dank

Anmerkungen

Poststempel: Zürich, 3. 4. 37.

Quelle: The National Library of Israel, Jerusalem, Emil Raas Collection (Arc. 4* 1821 01 37). Druck: Else Lasker-Schüler, Werke und Briefe. Kritische Ausgabe. Im Auftrag des Franz Rosenzweig-Zentrums der Hebräischen Universität Jerusalem, der Bergischen Universität Wuppertal und des Deutschen Literaturarchivs Marbach am Neckar hg. von Andreas B. Kilcher [ab Bd. 9], Norbert Oellers, Heinz Rölleke und Itta Shedletzky. Bd. 10: Briefe. 1937–1940, bearbeitet von Karl Jürgen Skrodzki und Andreas B. Kilcher, Frankfurt am Main: Jüdischer Verlag im Suhrkamp Verlag, 2009, S. 38.

Die jüd. Depeschencentrale? • Das von Erich Marx-Weinbaum herausgegebene »Israelitische Wochenblatt für die Schweiz« (Zürich) hatte am 2. April 1937 (Jg. 37, Nr. 14, S. 11) folgenden Artikel mit der Überschrift »Else Lasker-Schüler weggewiesen?« abgedruckt: »Die Jüd. Telegraphen-Agentur teilt mit: / Prag, 26. März (Z. T. A.) Wie der ›Selbstwehr‹ berichtet wird, hat die Schweizer Regierung es abgelehnt, die Aufenthaltsbewilligung für Else Lasker-Schüler, die seit Hitlers Machtantritt in der Schweiz lebt, zu verlängern, so daß die 62jährige Dichterin gezwungen ist, das Land zu verlassen. / Wir halten es für unmöglich, daß die Schweiz eine Dichterin vom Range Else Lasker-Schülers nicht im Lande dulden will. Wir möchten annehmen, daß es sich um eine Prozedur des bürokratischen Mechanismus handelt, und daß die obersten Stellen gegebenenfalls etwaige Verfügungen rückgängig machen. So wenig weitherzig leider die Schweiz auch in der Emigrantenfrage ist, so wollen wir doch nicht annehmen, daß sie sich vor der Welt eine solche Blöße geben möchte. Denn daß Else Lasker etwa staatsgefährlich wäre, wird doch wohl niemand annehmen ...« Am 9. April (Nr. 15, S. 8) erschien dann eine »Die Angelegenheit Lasker-Schüler« betitelte Notiz: »Wie wir erfahren, soll Else Lasker-Schüler der in unserer letzten Nummer erschienenen Meldung der Prager ›Selbstwehr‹ bzw. der Jüdischen Telegraphenagentur, von der sie erst aus der Zeitung erfuhr, ganz fernstehen. / Die jüngste Aufenthaltsbewilligung von Frau Else Lasker-Schüler war auf Ende März abgelaufen. Sie erhielt davon zugleich mit der Ansetzung einer Ausreisefrist Kenntnis. Frau Lasker-Schüler hat durch den bernischen Fürsprecher Emil Raas gegen die Verfügung der Eidg. Fremdenpolizei im Sinne einer Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung Rekurs einreichen lassen. Diesem Rekurs wurde durch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement aufschiebende Wirkung zugebilligt. Augenblicklich ist er vor dieser Instanz rechtshängig. / Wir hoffen aufs Zuversichtlichste, daß die oberste Landesbehörde diese Angelegenheit in einem Geiste behandelt, welcher der Person, um die es sich handelt, angemessen ist. Wir können uns nicht vorstellen, daß hier irgend ein bürokratischer Maßstab angelegt wird.« – den Rest • Von der Vorzugsausgabe des »Hebräerlands«. Vgl. zu [Brief 146] (»Mein Buch«).